Neuer Energieausweis ab Mai: Das musst Du als Eigentümer jetzt wissen
Erstellt von: Alexander Brossard
Veröffentlicht am: 22.01.2026
Ab Mai gelten neue EU-weite Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Das betrifft Dich direkt, wenn Du Deine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder renovieren möchtest. Der neue Energieausweis bringt nicht nur eine veränderte Skala mit sich – auch die Pflichten für Eigentümer werden ausgeweitet.
Neue Effizienzskala: Von A+ bis H war gestern
Künftig wird die Energieeffizienz eines Gebäudes EU-weit einheitlich auf einer Skala von A bis G dargestellt – statt wie bisher von A+ bis H.
- Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
- Klasse G bildet die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands eines Landes ab.
- Klassen B bis F verteilen sich auf die übrigen Gebäude in etwa gleich großen Anteilen.
Die exakten Schwellenwerte legen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten selbst fest. Die Farbskala bleibt jedoch einheitlich: Grün steht für sehr gute, Rot für schlechte Energieeffizienz.
Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleiben Ausweise mit der alten Skala auch nach der Umstellung noch mehrere Jahre gültig.
Wann brauchst Du künftig zwingend einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist weiterhin verpflichtend, wenn Du Deine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchtest. Der Ausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen und bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Neu ab Mai: Ein Energieausweis ist zusätzlich erforderlich, wenn
- ein bestehender Mietvertrag verlängert wird
- größere Renovierungen geplant sind (mehr als 25 % der Gebäudehülle oder 25 % des Gebäudewerts)
Fehlt der Energieausweis, enthält er falsche Angaben oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Hinweis: Selbstnutzer benötigen keinen Energieausweis.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – die Unterschiede
Die neuen Vorgaben gelten sowohl für Verbrauchs- als auch für Bedarfsausweise. Beide zeigen die Energieeffizienz eines Gebäudes und enthalten Modernisierungsempfehlungen, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Aussagekraft.
Der Bedarfsausweis
Er basiert auf dem baulichen Zustand und der Heiztechnik des Gebäudes. Eine Vor-Ort-Analyse durch eine Fachperson ist erforderlich. Das Ergebnis ist unabhängig vom individuellen Heizverhalten.
Der Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig.
Der Bedarfsausweis ist zwar etwas teurer (meist ein niedriger dreistelliger Betrag), liefert jedoch deutlich fundiertere Aussagen – insbesondere bei Verkauf, Neuvermietung oder Sanierungsentscheidungen.
Warum sich energetische Maßnahmen langfristig lohnen
Energetische Sanierungen steigern nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wohnkomfort und den Wert Deiner Immobilie.
Besonders sinnvoll: Der Bedarfsausweis kann als Grundlage für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dienen.
Mein Tipp für Dich
Die neuen Energieausweis-Regeln wirken sich direkt auf Verkaufspreis, Vermietbarkeit und Finanzierung aus. Eine kurze Einordnung kann Dir viel Zeit und Geld sparen.
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